Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetz in allen Bereichen und auf allen Ebenen des Caritasverbandes für den Neckar-Odenwald-Kreis e.V. und seiner Tochtergesellschaft sind unsere Arbeitsgrundlage.
Rechts- und Regelverstöße können über ein anonymes Meldeportal und über die Ombudsstelle bei der Erzdiözese Freiburg, sowie über zentrale externe Meldestellen gemeldet werden.
Zuverlässige Meldewege und der Schutz der HinweisgeberInnen vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Regeltreue, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet wird und umfassend untersucht und aufgeklärt werden kann. Damit wir von möglichen Regel- und Rechtsverstößen erfahren, stellen wir HinweisgeberIinnen verschiedene geschützte Meldewege zur Verfügung.
- Ein anonymes, gesichertes und datenschutzkonformes Hinweisgebersystem:
www.dicvfreiburg.caritas.de/hinweisgeber - Eine Kontaktaufnahme mit der Ombudsstelle bei der Erzdiözese:
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Selbstverständlich ermutigen wir interne und externe Hinweisgeber auch weiterhin, bekannt gewordene Gesetzes- und Regelverstöße direkt an die Geschäftsführung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und/oder jederzeit im persönlichen Gespräch zu melden.
Ausführlichere Hinweise Sie hier: Hinweisgeber-Systemrichtlinie NOK
Anonymität gewährleistet
Natürlich können Sie Ihre Hinweise auch über das digitale Hinweisgebersystem mit anonymer Dialogfunktion übermitteln. Sofern möglich, können Sie Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen, an die Ombudsperson übergeben oder über das Hinweisgebersystem hochladen.
Wichtige Hinweise
Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Eine zentrale externe Meldestelle soll künftig beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden. Sobald diese Stelle Ihre Arbeit aufgenommen hat, werden wir über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme informieren. Aufgrund der größeren fachlichen und räumlichen Nähe regelt § 7 Absatz 1 Satz 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die bevorzugte Nutzung der internen Meldekanäle.